SOCCO Prämienprogramm

 

Sie kennen jemanden, der perfekt zu SOCCO Personal passt und der einen neuen Job sucht? Dann empfehlen Sie die Person uns weiter.
Als Dankeschön erhalten Sie einen Bonago-Gutschein. 

Wenn die von Ihnen empfohlene Person auch nach der Probezeit noch bei uns ist, erhalten Sie, je nach besetzter Position,
einen Bonago-Gutschein im Wert von bis zu XXXX €

So einfach geht es.

1. Sie füllen das Formular aus und senden es ab.
Bitte holen Sie vorher ein Einverständnis Ihres/Ihrer Bekannten ein.

2. Bonago-Gutschein im Wert bis zu XXXX € erhalten:
Bei Vertragsabschluss mit der empfohlenen Person, bekommen Sie einen Code und können Ihren Gutschein hier einlösen.

 

Kontaktdaten Ihrer Empfehlung (m/w/d)

Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie unter den: Teilnahmebedingungen. Die Datenverarbeitung bei Nutzung eines Kontaktformulars der SOCCO- Personal GmbH erfolgt auf Grundlage von Art. 6 I b) DSGVO (siehe Datenschutzerklärung)

Teilnahmebedingungen

Gültig ab Dezember 2021

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme sind alle externen Mitarbeiter der SOCCO Personal GmbH sowie alle Personen, die nicht bei der SOCCO Personal GmbH beschäftigt sind, berechtigt.

Ein empfohlener Kandidat ist eine Person, die in den letzten zwölf Monaten in keinem Anstellungsverhältnis mit der SOCCO Personal GmbH gestanden hat und in diesem Zeitraum auch keine Bewerbung an die SOCCO Personal GmbH gesendet hat bzw. durch die SOCCO Personal GmbH angesprochen worden ist.

Die Empfehlung, also Namen des Empfehlenden sowie des empfohlenen Kandidaten, muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem empfohlenen Kandidaten und der SOCCO Personal GmbH eingegangen sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlungsbedingungen für Ihre Prämie

Für jede Empfehlung erhalten Sie einen ersten Bonago-Gutschein im Wert von bis zu XXXX €. Diesen erhalten Sie innerhalb von acht Wochen nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten. Einen zweiten Bonago-Gutschein im wert bis zu XXXX € erhalten Sie, wenn der empfohlene Kandidat die Probezeit erfolgreich bestanden hat.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

Die Empfehlung hat mittels des Empfehlungsformulars auf der jeweiligen Webseite zu erfolgen (SOCCO Personal GmbH).

Bei Mehrfachnennungen eines empfohlenen Kandidaten erfolgt die Auszahlung an den Empfehlenden, der diesen Kandidaten der SOCCO Personal GmbH zuerst benannt hat. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei der SOCCO Personal GmbH.

Zustimmung des empfohlenen Kandidaten

Bitte holen Sie sich vor Absenden der Empfehlung das Einverständnis des zu empfehlenden Kandidaten ein.

Ausschluss von der Mitarbeiterempfehlung

Die SOCCO Personal GmbH weist darauf hin, dass die Empfehlung eines Kandidaten in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Unzumutbare Belästigung, d. h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des empfohlenen Kandidaten sowie Druckausübung:

Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung.

Verdeckte Freundschaftswerbung, d. h. unter anderem, wenn der Empfehlende Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an die SOCCO Personal GmbH weitergibt.

Die SOCCO Personal GmbH behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, den Empfehlenden von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.

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